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Name
Patrick Möller

Alter
36

Wohnort
mülheim

Statement
Es geht uns Alle an!! Deswegen mache ich auch mit dieser HP auf dieses Thema aufmerksam. Zumal es im Suchtbereich auch viele Infizierte Menschen gibt.

www.welt-aids-tag.de



Drogen
und Suchtbericht
Mai 2015



Leben mit Hepatitis C

 

Was bei einer Hepatitis-C-Infektion beachtet werden muss –Blutkontakt vermeiden

Familienmitglieder, Freunde und Arbeitskollegen haben oft Angst, sich bei einem Hepatitis-C-Infizierten anzustecken. Völlig zu Unrecht, wie man heute weiß. Bei normalen Kontakten im Familienleben wie z. B. in die Arme nehmen, kuscheln und küssen oder beim gemeinsamen Trinken aus einem Glas und der gemeinsamen Nutzung von Besteck und Geschirr kann das Hepatitis-C-Virus in der Regel nicht übertragen werden.
Auch beim Geschlechtsverkehr besteht im Normalfall keine Ansteckungsgefahr. Ein Kondom bietet hier zusätzlichen Schutz.

Eine übliche Toilettenhygiene ist ebenfalls vollkommen ausreichend. Es besteht keine Notwendigkeit das WC nach jedem Gebrauch zu desinfizieren.

Rasierapparate, Rasierklingen, Nagelscheren und Zahnbürsten sollten jedoch nicht gemeinsam benutzt werden. An diesen Gegenständen können sich Blutspuren mit dem Virus befinden, die dann möglicherweise z. B. über kleinere Verletzungen übertragen werden. Das Virus bleibt an der Luft längere Zeit infektiös, auch getrocknetes Blut stellt prinzipiell ein Infektionsrisiko dar. Die Reinigung dieser Gegenstände mit Wasser und Seife reicht nicht aus, das Hepatitis-C-Virus ist erst bei Temperaturen ab 140 Grad Celsius abzutöten. Wenn eine Sterilisation notwendig sein sollte, müssen zur sicheren Abtötung chemische Mittel, z. B. Paraformaldehyd oder Chlorlösung eingesetzt werden. Der Apotheker kann hier ausführlich über Desinfektionsmittel und deren richtigen Einsatz informieren. Dies ist im Haushalt nicht so ohne weiteres möglich. Am einfachsten ist es deshalb, alle Gegenstände mit möglichem Blutkontakt separat zu benutzen.

Alle blutenden Wunden sollten sofort verbunden werden. Verbände mit infektiösem Blut müssen umgehend fachgerecht entsorgt werden, das Gleiche gilt für Spritzen und Kanülen. Blutspuren nach Verletzungen sollten sofort beseitigt werden.

Ärzte, Zahnärzte und Pflegepersonal sollten vor einer Behandlung unbedingt über eine bestehende Hepatitis-C-Infektion informiert werden, damit sie sich beim Auftreten offener Wunden ausreichend schützen.

Leider ist über die Hepatitis C in der Bevölkerung, aber auch bei manchen öffentlichen Stellen, immer noch zu wenig bekannt, so dass es nach wie vor bei Bekanntwerden einer Infektion zu Vorurteilen und Fehlverhalten kommt. Inzwischen ist es bei den Fachleuten akzeptiert, dass Patienten mit Hepatitis C unter normalen Umständen am sozialen Leben voll teilnehmen können. Sie können Schwimmbäder besuchen und, bis auf wenige Ausnahmen im Bereich der Chirurgie, jede berufliche Tätigkeit ausüben. Kinder mit Hepatitis C können wie jedes andere Kind den Kindergarten und die Schule besuchen. Für eine Ausgrenzung gibt es aus wissenschaftlicher Sicht keinen Grund. Sollten Sie als Patient dennoch in eine Situation geraten, in der Sie sich bezüglich der Hepatitis-C-Infektion ungerecht behandelt fühlen, dann wenden Sie sich am besten an Ihren Arzt oder an eine Selbsthilfegruppe.

 

 


 
 

Notrufnummern für Deutschland:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Bundesweite Sucht- und Drogenhotline: 01805-313031
Polizei: 110
Vergiftungszentralen: Deutschland: 030/19240
Österreich: 01/406 43 43
Schweiz: 145

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