Als Drogentoter wird in Deutschland statistisch erfasst wer eine von vier Kriterien einer polizeiinternen Dienstvorschrift (PDV 386) aus dem Jahre 1979 erfüllt:
„Eine Meldepflicht besteht demnach für Todesfälle, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungs- und Ausweichmitteln stehen. Darunter fallen
- Todesfälle infolge beabsichtigter oder unbeabsichtigter Überdosierung (Organversagen aufgrund einer akuten Vergiftung),
- Todesfälle infolge langzeitlichen Missbrauchs (Langzeitschäden, drogentoxische Schädigungen durch konsumierte Substanzen, verminderte körperliche Abwehrkräfte, Schädigungen durch Streckungsmittel, Erkrankungen und Infektionen durch i. v. Applikation, Hepatitis C, HIV),
- Selbsttötung aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkungen von Entzugserscheinungen (außer durch Überdosierungen) und
- tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen (v. a. im Straßenverkehr).“
– Polizeiinterne Dienstvorschrift 386[2]
1973–1990 alte Bundesländer, 1991 alte Länder mit Gesamt-Berlin, ab 1992 gesamtes Bundesgebiet
Wenn also zum Beispiel das Kind eines Methadonsubstituierten die Heimvergabedosis findet, austrinkt und verstirbt, so wird es mangels einer Missbräuchlichkeit des Konsums nicht als Drogentoter geführt. Zum anderen können auch langjährig Abhängige illegaler Drogen, die einer Krankheit zum Opfer fallen, als Drogentote registriert werden, auch wenn die Krankheit tatsächlich nicht mit dem Drogenkonsum (bzw. den „verminderten körperlichen Abwehrkräften“) in Verbindung stand.
Die Definition, nach der die amtlichen Statistiken angefertigt werden, definiert also die Anzahl der direkten und indirekten Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Drogen. Es gibt Bedenken bezüglich der zweiten Klausel, die es etwa einem Ex-Junkie faktisch unmöglich macht, eines natürlichen Todes zu sterben. Ebenso ergeben sich bei der Aufnahme der Daten Probleme, da die Verarbeitung der Drogentotenmeldungen in den Bereich der Polizei und nicht in den der statistischen Landesämter fällt, die sonst sämtliche Todesursachen bearbeiten.
Im internationalen Kontext sind die Zahlen nicht vergleichbar, da so gut wie alle anderen europäischen Staaten statt des sozialen Drogentotenbegriffes einen konkreten, medizinischen Begriff wählen und diesen über internationale Kodierungsverfahren (ICD-10) erfassen.
Über 80% der Todesopfer in Deutschland sind männlich. [4]
Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Drogentod#cite_note-2
Anzahl Drogentoter in Deutschland nach den Daten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen[3]